Mit 63 Jahren vorzeitig in Rente?

Im Mai 2020 werde ich 63 Jahre alt. Nach 49 Beitrags­jahren in der Renten­versicherung möchte ich dann in Rente gehen. Wie sieht es mit den Beiträgen zur Krankenkasse aus? Ich bewirtschafte einen 12-ha-Hof im Nebenerwerb. Von der Alterskasse bin ich befreit. Muss ich die Hinzuverdienstgrenze beachten?

Sie wollen vor Erreichen Ihrer Regel­altersgrenze Rente beziehen. Das ist im Wege der Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte möglich. Sie müssen dann allerdings die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €/Jahr beachten. Liegt der Hinzuverdienst höher, wird pro Monat ein Zwölftel des Betrages, der über die Grenze von 6.300 € hinausgeht, zu 40 % auf die Rente angerechnet. Unter diese Hinzuverdienstgrenze fallen der jährliche Bruttoverdienst sowie der jährliche steuerrechtliche Gewinn aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie vergleichbares Einkommen.

Wenn Sie als Rentner Ihren Hof oberhalb der Mindestgröße (8 ha LN...