Mit 63 Jahren Rente ohne Abzug?

Ich bin 61 Jahre, Jahrgang 1955, und habe 46 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung voll. Kann ich, wenn ich jetzt arbeitslos werde und 24 Monate Arbeitslosengeld beziehe, danach mit 63 Jahren in Rente gehen? Welchen Abschlag von der Rente müsste ich in Kauf nehmen?

Es geht Ihnen offensichtlich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung für diese Rente ist eine Wartezeit von 45 Jahren. Diese Rente kann ohne Rentenkürzung ab dem 63. Lebensjahr nur von Versicherten in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Da Sie 1955...