Mehr Mütterrente auch für Witwen?

Mein Mann ist 1995 verstorben. Seit dieser Zeit beziehe ich (68) eine Witwenrente (89,14 €) von der Rentenversicherung. Wir haben vier Kinder. Damals hatten wir die Erziehungszeiten auf ihn übertragen. Bekommen auch die Witwen das zweite Rentenjahr für die Kindererziehung?

Ja, davon gehen wir aus. Bei Ihrer Witwenrente wird ab dem 1. Juli 2014 (wohl) ein zusätzliches Jahr pro Kind der rentenrechtlichen Kindererziehungszeit berücksichtigt.
Ihrem verstorbenen Ehemann war für jedes der vier Kinder, die vor 1992 geboren sind, bei seiner Altersrente ein Jahr der Erziehung zugerechnet worden. Nach der geplanten Neuregelung soll die Anerkennung eines...