Keine Rente mit 63 Jahren?

Ich bin 1952 geboren und habe nach meiner Ausbildung von 1971 bis 1996 den elterlichen Hof im Haupterwerb bewirtschaftet. Ab Juni 1996 bis Ende Mai 2015 war ich als Arbeitnehmer beschäftigt. Jetzt wollte ich mit 63 Jahren als langjährig Versicherter ohne Abschlag in Rente gehen. Doch die Rentenversicherung meint, die Regelung gelte nicht für mich.

Voraussetzung für die neugeschaffene Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 63. Lebensjahr (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) ist eine Wartezeit von 45 Jahren. Dabei werden aber nur die Versicherungszeiten in der gesetzlichen...