Kein Betriebshelfer für den Notfall?

Als Nebenerwerbslandwirt bin ich in der Barmer krankenversichert. Von der Alterskasse habe ich mich befreien lassen, doch für meine Frau zahlen wir die Beiträge. Aufgrund einer Operation werde ich längere Zeit als Arbeitskraft auf dem Hof ausfallen. Meine Frau kann die Mutterkühe nicht versorgen. Wir bräuchten dringend eine Aushilfe. Doch der Betriebshilfsdienst will uns nicht helfen. Ich würde auch sofort Mitglied des Betriebshilfsdienstes werden.

Da Sie weder bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) noch der Landwirtschaft­lichen Alterskasse (LAK) versichert sind, haben Sie vor einer Operation und der anschließenden Reha in der Tat keinen gesetzlichen Anspruch auf Betriebs­hilfe. Die allgemeine Krankenversicherung, in der Sie über die Barmer...