Kein Anspruch auf Witwerrente?

Nach dem Tod meiner Frau 2018 hatte ich Witwerrente beantragt. Die Rentenversicherung lehnte ab. Mein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sei zu hoch. Dabei erziele ich nur Einkünfte aus verpachteten Flächen. Mein früherer Steuerberater meinte, das sei anrechnungsfrei, weil kein Arbeitseinkommen. Muss ich den Hof abgeben, um doch noch Witwerrente zu bekommen?

Witwen- und Witwerrenten sollen den Lebensunterhalt bei Verlust des Partners sichern. Erzielt der Hinterbliebene eigenes Einkommen, findet begrenzt eine Einkommensanrechnung statt. Die Anrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt aber erst, wenn der Freibetrag überschritten wird. Er liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 872,52 €/Monat. Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrages auf die Witwen- oder Witwerrente ­angerechnet. Bei höheren Einkünften führt die Anrechnung im Ergebnis dazu, dass keine Rente ­ausgezahlt wird.

Angerechnet werden nahezu alle Einkommensarten, auch...