Hof an Freundin verpachten?

Im April 2011 werde ich 65, dann muss ich meinen 6,6-ha-Hof verpachten, um Altersrente zu bekommen. Da mein Sohn beruflich anders orientiert ist: Kann ich auch an meine Lebensgefährtin, 50, verpachten? Wird sie dann bei der Landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkasse versicherungspflichtig. Falls nein, kann sie sich bei der Alterskasse freiwillig versichern? Sie verdient 900 € brutto. Muss ich als Rentner in der LKK bleiben? Was ist mit meinen Miet- und Zinseinnahmen?

Seit dem 1. Januar 2011 beträgt die zur Versicherungspflicht bei der LAK NRW und LKK NRW führende Mindestgröße 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) oder 75 ha Forst (FN). Die Verpachtung Ihres Betriebes würde demnach bei Ihrer Lebenspartnerin keine Versicherungspflicht auslösen.

In dieser Konstellation besteht für Ihre Lebenspartnerin nicht die Möglichkeit, sich freiwillig bei der...