Gründungszuschuss als Einkommen?

Als Ehefrau eines Nebenerwerbslandwirtes habe ich mich – wegen außerlandwirtschaftlicher Einkünfte bzw. Kindererziehungszeiten – von der Versicherungspflicht in der Alterskasse befreien lassen. Trotz zeitweiliger Arbeitslosigkeit habe ich bis zum 31. März 2009 Arbeitsentgeld oder Arbeitslosengeld I von über 400 €/Monat bezogen. Seit dem 1. April 2009 erhalte ich einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für eine freiberufliche Tätigkeit. Diese Förderung lief Ende 2009 aus. Wird der Zuschuss als Erwerbsersatzeinkommen gewertet? Seit Anfang Januar übe ich wieder eine Beschäftigung aus.

Da Sie bis zum 31. März 2009 lückenlos Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld I in Höhe von über 400 € monatlich bezogen haben, waren Sie bis zu diesem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht bei der Alterskasse befreit.

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Arbeitsverwaltung, die aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1. August 2006 bezogen werden kann. Darin sind die vorigen Leistungen des Existenzgründungszuschusses und des...