Wochenblatt-Leserin Franziska U. in A. fragt: Nach dem Tod meines Mannes vor drei Jahren erbte ich den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Den Betrieb habe ich verpachtet. Ich beziehe seit 2014 Rente und bin gesetzlich krankenversichert. Darf meine Krankenkasse für folgende Einkünfte Beiträge verlangen: Pachteinnahmen, Verkaufserlöse der geerbten Ernte und Landmaschinen sowie Gebäudemiete?
Jörg Uennigmann, WLV, antwortet: Als gesetzlich krankenversicherte Rentnerin gelten für Sie die Regeln der sogenannten „Krankenversicherung der Rentner“. Hier ist neben der Rente und den vergleichbaren Einnahmen (zum Beispiel Versorgungsbezüge, Betriebsrenten) auch das Arbeitseinkommen beitragspflichtig; hierzu zählen insbesondere auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen werden dagegen nicht verbeitragt.
Was steht im Steuerbescheid?
Maßgeblich für die Einordnung der Einkünfte ist die steuerliche Behandlung. Es kommt also darauf an, wie die von Ihnen genannten Einkünfte im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind. Die Veräußerung der Ernte und von Maschinen des landwirtschaftlichen Betriebes dürfte mit allergrößter Wahrscheinlichkeit landwirtschaftlicher Erlös und damit zu verbeitragendes Arbeitseinkommen sein.
Auch bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden ist es regelmäßig so, dass die Einnahmen hieraus als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auftauchen, weil eine Behandlung als Miet- oder Pachteinkünfte eine Überführung ins Privatvermögen erfordern würde, was wiederum mit ganz erheblicher Steuerbelastung verbunden sein kann.
Klären Sie die steuerliche Einordnung Ihrer Einkünfte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin. Nehmen Sie die sozialrechtliche Beratung des WLV in Anspruch, um sich individuell beraten zu lassen.
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(Folge 26-2022)