Für Rente nicht anerkannt?

Ich bin Jahrgang 1955 und absolvierte meine landwirtschaftliche Lehre auf dem Elternhof und auf Fremdbetrieben. Nach der Lehre arbeitete ich einige Zeit auf dem Hof der Eltern. Diese Zeit will die Deutsche Rentenversicherung nicht für meine Rente anerkennen. Die Lehrzeit wurde angerechnet.

Wir verstehen Ihre Frage so, dass die von Ihnen in der Landwirtschaftlichen Alterskasse erbrachten Beitragszeiten seitens der Rentenversicherung nicht als rentenrechtliche Zeiten im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Folglich erreichen Sie die erforderliche Wartezeit etwa für eine vorzeitige Altersrente nicht, obwohl Sie insgesamt genug Monate in beide Systeme eingezahlt haben.

Die gesetzlichen Regelungen zur landwirtschaftlichen Rente sehen eine Anerkennung der Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Für den umgekehrten...