Das Bauordnungsamt kann Ihnen den Zeitpunkt für eine Hofübergabe nicht vorschreiben. Eine andere Frage ist, ob ein Rechtsanspruch zur Errichtung eines Altenteilerhauses besteht, wenn Sie den Hof erst in neun Jahren bei Eintritt ins Rentenalter übergeben möchten.
Ein Altenteilerwohnhaus hat dem Betrieb dadurch zu dienen, dass die Wohnfläche beim Generationswechsel dem jeweiligen Altenteiler zur Verfügung steht. Der Generationswechsel bei Ihnen ist jedoch erst in neun Jahren geplant. Einen konkreten Baurechtsanspruch können Sie deshalb jetzt kaum begründen, da der Bedarf für das Altenteilerhaus konkret anstehen muss.
Einzelne Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit zwar einen Baurechtsanspruch schon dann bejaht, wenn dieser – wie in Ihrem Fall – viele Jahre vor einer geplanten Betriebsübertragung geltend gemacht wird. Diese Auffassung ist jedoch überholt und durch obergerichtliche Entscheidungen revidiert worden, die auf den konkreten Bedarf abstellen.