Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Unternehmen der Landwirtschaft mit Tierhaltung wird zum einen über den Arbeitsbedarf berechnet. Dabei gilt ein Abschätztarif. Das heißt, nicht in jedem Einzelfall wird der Arbeitsbedarf konkret festgestellt, sondern man stützt sich auf Durchschnittswerte. Diese Durchschnittswerte für alle Formen der Tierhaltung hat ein Gutachter ermittelt. Deshalb legt der Gutachter nicht die Kosten und somit die Höhe des Beitrages fest, sondern nur den (zeitlichen) Aufwand bei der Haltung der verschiedenen Tierarten.
Der Beitrag wird daneben auch durch das Unfallrisiko bzw. die tatsächlichen Kosten bei den einzelnen Produktionsverfahren und Risikogruppen bestimmt. Es wird Jahr für Jahr festgestellt, welche Kosten in den einzelnen Produktionsverfahren wie dem Halten von Legehennen durch die dort Versicherten verursacht wurden. Die Kombination der Kosten mit dem Arbeitsbedarf bestimmt dann die Höhe des Beitrages.
Das gilt auch für den von Ihnen zu zahlenden Beitrag von 21,42 € für die 20 Legehennen. Da wir die genauen Zahlen für Ihren Betrieb aber nicht kennen, können wir nicht prüfen, ob der Beitrag exakt berechnet worden ist.
(Folge 2-2019)