Freibetrag wird nicht angerechnet

Für Pachteinnahmen aus der Landwirtschaft und der Photovoltaikanlage zahle ich Beiträge in die Kranken- und Pflege­versicherung. Laut Steuerbescheid habe ich einen landwirtschaftlichen Freibetrag von 1800 €. Sollte zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Freibetrag, der von den Pachteinnahmen abgezogen wird, nicht ebenfalls in Ansatz gebracht werden?

Die Beitragserhebung auf Arbeitseinkommen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (namentlich, wenn es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besteht), ist im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.

Das Sozialrecht nimmt dabei Bezug auf...