Freibetrag wird nicht angerechnet
Für Pachteinnahmen aus der Landwirtschaft und der Photovoltaikanlage zahle ich Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Laut Steuerbescheid habe ich einen landwirtschaftlichen Freibetrag von 1800 €. Sollte zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Freibetrag, der von den Pachteinnahmen abgezogen wird, nicht ebenfalls in Ansatz gebracht werden?
Die Beitragserhebung auf Arbeitseinkommen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (namentlich, wenn es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besteht), ist im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Das Sozialrecht nimmt dabei Bezug auf...