Erwerbsunfähig? Was folgt?

Trotz Netzhautablösung hatte ich von Mai bis August hauptberuflich im Maschinenbau gearbeitet. Dann bekam ich eine künstliche Linse. Doch ich kann weiter nur eingeschränkt sehen, wie der Arbeitsmedizinische Dienst festgestellt hat (siehe Testat). Da ich schon immer in die Rentenversicherung einzahle, habe ich mich von der Alterskasse befreien lassen. Was kommt auf mich zu, sollte ich berufs- oder erwerbsunfähig werden?

Nach dem Testat des Institutes können Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und sind somit „berufsunfähig“. Doch Sie können möglicherweise noch Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erledigen.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt keine Leistung bei Berufsunfähigkeit. Vielmehr sind bei Einschränkung des Leistungsvermögens eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) möglich.

Teilweise Erwerbsminderung...