Elternzeit und die Alterskasse

2014 habe ich den elterlichen Hof übernommen. Damals hatte ich mich aufgrund meines Jobs von der Alterskasse befreien lassen. Ende Oktober, wenn mein erstes Kind geboren wird, gehe ich in Elternzeit. Muss ich dann Beiträge an die Alterskasse und Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen?

Sie bleiben mit Beginn der Elternzeit bzw. nach der Geburt Ihres Kindes dann von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreit, wenn Ihnen auch die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten zugerechnet werden. Grundsätzlich sind die Mütter von Kindern für drei Jahre nach der Geburt gesetzlich rentenversichert. Es besteht aber auch die Möglichkeit, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu erklären, dass dem Vater die Erziehungszeiten...