Elternzeit: Beiträge zur Krankenkasse?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt und habe mich von der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen. Ab Februar 2020 werde ich ein Jahr in Elternzeit gehen. Muss ich während dieser Zeit Beiträge zur Kranken- und Alterskasse zahlen?

Wir gehen davon aus, dass Sie als Nebenerwerbslandwirt in der ­allgemeinen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Diese Versicherungspflicht bleibt für die Dauer der Elternzeit be­stehen. Wenn Sie während der ­Elternzeit gar nicht arbeiten gehen, bleiben Sie beitragsfrei krankenversichert. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 30 Stunden), führt der Arbeitgeber die Beiträge für die Krankenversicherung wie gewohnt direkt ab.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht bei der...