Elternzeit: Beiträge an die Alterskasse?

6 ha Acker- und Grünland habe ich an meinen Sohn verpachtet, 15,5 ha Wald bewirtschafte ich noch selbst. Nun bekommt die Schwiegertochter ein Baby. Sie will ein Jahr in Elternzeit gehen, danach mein Sohn, der Pächter, ebenfalls ein Jahr. Müssen beide für die Elternzeit Beiträge an die Alterskasse zahlen? Wie sieht es aus, wenn ich dem Sohn alles übertrage?

Die Mindestgröße, die eine Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) auslöst, beträgt 8 ha LN oder 75 ha FN. Dabei kommt es auf die bewirtschaftete Fläche an, unabhängig davon, ob sie im Eigentum steht oder gepachtet ist.
Da Ihr Sohn lediglich 6 ha LN bewirtschaftet, ist er als Landwirt nicht bei der LAK...