Elterngeld und zweites Kind

Unsere erste Tochter ist Ende Januar 2018 geboren. Ich hatte drei Jahre Elternzeit beantragt und ein Jahr Elterngeld bezogen. Seit September 2019 gehe ich wieder stundenweise arbeiten. Parallel überlege ich, 2020 ein Kleingewerbe anzumelden. Welcher Zeitraum wird bei der Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall für ein zweites Kind herangezogen: 2020 oder 2021?

Grundlage für die Berechnung von Elterngeld ist bei Arbeitnehmern das durchschnittliche Monats­einkommen in den letzten zwölf ­Monaten vor Geburt des Kindes. Hierbei werden jedoch Monate ausgeklammert, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (maximal bis zum 14. Lebensmonat) für ein Geschwisterkind bezogen wurde. Sobald jedoch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb...