Elterngeld gekürzt?

Ich leite einen landwirtschaftlichen Betrieb und bin zusätzlich mit einer halben Stelle bei einem Unternehmen angestellt. Da wir Nachwuchs erwarten, möchte ich ein Jahr Elternzeit beanspruchen. Bei Ermittlung des Elterngeldes wird mein Angestelltengehalt und der Betriebsgewinn herangezogen. Unterm Strich werde ich später wahrscheinlich einen Teil zurückzahlen müssen. Muss ich das hinnehmen?

Elterngeld wird grundsätzlich in Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit im Jahr vor der Geburt des Kindes gewährt. Dabei werden die um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verminderten Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt.

Das Elterngeld wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich für volle Monate gezahlt. Bei Einkommen unter 1.000 € erhöht sich der obige Prozentsatz je nach Einkommen auf 100 %, bei Einkommen über 1.200 € sinkt er auf bis zu...