Ehefrau als Minijobberin?

Seit Januar 2013 dürfen Minijobber bis zu 450 € steuer- und sozialabgabefrei verdienen. Wenn ich meine Frau auf meinem Hof als Minijobberin beschäftige, kann sie sich dann von der Versicherungspflicht in der Alterskasse befreien lassen? Wenn ja, wie lange? Wird dies so bleiben?

In der Tat ist die Verdienstgrenze bei der geringfügigen Beschäftigung zum 1. Januar 2013 auf 450 € monatlich angehoben worden. Das bedeutet, dass für diese Beschäftigung keine Sozialversicherungspflicht besteht.

Landwirte und deren Ehegatten, die bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versichert sind, können sich von der...