Darf LKK Beiträge nachfordern?

Ich beziehe Altersrente und bin freiberuflich als Futtermittelvertreter tätig. Für dieses Gewerbe fordert die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) von mir Beiträge nach. Für 2011 und 2012 soll ich je 17,7 % meiner Einnahmen zahlen. Ist dies berechtigt? Darf die LKK meine Steuerbescheide fordern?

Wer Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, muss Beiträge zur Krankenkasse (LKK) vom Zahlbetrag einer (eventuellen) Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, von Versorgungsbezügen (einschließlich Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse) und Arbeitseinkommen mit Ausnahme von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft entrichten. Die Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Futtermittelvertreter sind Arbeitseinkommen in diesem Sinne.

Bei der Bemessung des Beitrages aus dem...