Betriebsrente: Beiträge zahlen?

Seit 2001 beziehe ich eine gesetzliche und eine landwirtschaftliche Altersrente, zudem bekomme ich eine Betriebsrente. Bisher zahle ich Krankenkassenbeiträge auf die zwei erstgenannten Renten, nicht auf die Betriebsrente. Erst jetzt hat meine Krankenkasse festgestellt, dass ich Betriebsrente beziehe und darauf ebenfalls Beiträge zahlen muss. Aber nur für die letzten vier Jahre, der Rest sei verjährt. Kann ich die Nachforderung anfechten?

Vermutlich sind Sie in der allgemeinen Krankenversicherung versichert. Die folgenden Aussagen gelten sinngemäß aber auch für den Fall, dass Ihre Versicherung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) durchgeführt wird.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rente
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