Wochenblatt-Leserin Liliane B. in L.: Ich habe gehört, dass Pensionspferdehalter keinen Betriebshelfer bekommen. Wie kann ich mich absichern, falls ich mal ausfalle? Ich bin allein und habe keine Mitarbeiter.
Jörg Uennigmann, WLV, kann informieren: Die Betriebshilfe ist eine herausragende Besonderheit der sozialen Sicherung in der Landwirtschaft, die anderen Wirtschaftszweigen fremd ist. Anspruch auf Betriebshilfe besteht generell nur für Tätigkeiten, die zur landwirtschaftlichen Urproduktion (Landwirtschaft bzw. Garten- oder Weinbau mit Bodenbewirtschaftung) gehören.
Keine Betriebshilfe für Pensionspferdebetrieb
Bereiche, die einem Nebenunternehmen zuzurechnen sind, gehören nicht zum Aufgabengebiet der Betriebshilfe. Zu den nicht anspruchsberechtigten Unternehmensteilen ohne Bodenbewirtschaftung gehören auch die Pensions- sowie die gewerbliche Tierhaltung.Als umsichtige Unternehmerin tun Sie gut daran, sich im Rahmen des Risikomanagements auch mit der Frage zu beschäftigen, wie Ihr Betrieb fortgeführt und die Tiere versorgt werden können, wenn Sie ausfallen.
Rücklage oder Versicherung
Da Sie in einem solchen Fall auf fremde Hilfe angewiesen wären, sollten Sie einen finanziellen Puffer für deren Vergütung im Einsatzfall vorhalten. Neben einem Ansparen kommt eine Absicherung über Versicherungsprodukte infrage.
Sprechen Sie auch mit dem Betriebshilfsdienst in Ihrer Region, zu welchen Bedingungen Ihnen im Notfall ein Helfer ohne Refinanzierung durch die SVLFG gestellt werden könnte.
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(Folge 5-2023)