Betriebshilfe für Pensionspferdehalter

Leserfrage: Stimmt es, dass ich als Pensionspferdehalterin keinen Anspruch auf einen Betriebshelfer habe?

Wochenblatt-Leserin Liliane B. in L.: Ich habe gehört, dass Pensionspferdehalter keinen Betriebshelfer bekommen. Wie kann ich mich absichern, falls ich mal ausfalle? Ich bin allein und habe keine Mitarbeiter.

Jörg Uennigmann, WLV, kann informieren: Die Betriebshilfe ist eine herausragende Besonderheit der sozialen Sicherung in der Landwirtschaft, die anderen Wirtschaftszweigen fremd ist. Anspruch auf Betriebshilfe besteht generell nur für Tätigkeiten, die zur...