Beiträge an Krankenkasse auf Reallast zahlen?

Als Rentner erziele ich Einnahmen aus Gewerbe, Landwirtschaft, Vermietung und aus Kapitalanlagen. Von den Einnahmen aus Gewerbe und Landwirtschaft muss ich zusätzlich Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Gern würde ich alles meinen Kindern schenken. Als Gegenleistung wollen sie mir rund 1.500 € pro Monat als Reallast überweisen. Muss ich von dieser Einnahme ebenfalls Beiträge an die Krankenkasse zahlen?

Rentner, die bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherungspflichtig sind, zahlen Beiträge aus ihrer Rente, möglicherweise daneben erzielten Versor­gungsbezügen und aus Arbeitseinkommen. Zum Arbeits­einkommen zählen auch steuerlich gesehen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Gewerbe.
Gleiches gilt für Rentner, die nicht bei der LKK, sondern in der all­gemeinen...