Beiträge an BG und Kammer?

Ich habe 1,3 ha Wald und 0,6 ha Weide gekauft. Muss ich Pflichtbeiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Landwirtschaftskammer NRW zahlen?

Durch den Kauf des Waldes und der Weide werden Sie versicherungs- und beitragspflichtig zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Von der Versicherungspflicht kann sich laut Sozialgesetzbuch auf Antrag befreien lassen, wer nicht mehr als 0,25 ha bewirtschaftet (das gilt nicht für Spezialkulturen). Für Sie kommt daher eine Befreiung nicht in Betracht. Sie finden die Formulare zur Betriebsanmeldung und/oder zur...