Beiträge an Alterskasse zahlen?

Ich, Jahrgang 1961, bin selbstständiger Landmaschinenschlosser und bewirtschafte 23 ha LN. Seit 1978 zahle ich Beiträge in die Renten­versicherung. Von 1980 bis 1994 habe ich auch Beiträge zur Alterskasse (AK) entrichtet. Nun habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und kann nur noch vier Stunden am Tag arbeiten. Nun fordert die AK von mir Beiträge. Ich erziele aus der selbstständigen Tätig-keit noch Einkünfte von über 450 €/Monat, werde aber bald darunter liegen. Welche Einkünfte werden bei der Rente angerechnet? Den Hof verpachten will ich nicht.

Wir verstehen Ihre Anfrage so, dass Sie seit Anfang 1995 von der Ver­sicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreit sind, weil Sie regelmäßig ­Arbeits­entgelt oder Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit (als Landmaschinenschlosser) von mehr als 4.800 € jährlich erzielen.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Alterskasse bleibt aufrechterhalten, solange Sie Erwerbsersatzeinkommen plus gegebenenfalls erzieltem Arbeitseinkommen aus der...