Arbeitslosengeld: Droht Kürzung?

Ich bin 61 Jahre und bewirtschafte einen 15-ha-Hof im Nebenerwerb. Mitte des Jahres werde ich wahrscheinlich arbeitslos. Nach Ablauf der Frist für das Arbeitslosengeld (18 Monate) möchte ich mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Wird mein Arbeitslosengeld gekürzt, wenn ich den Hof weiter bewirtschafte? Sollte ich den Hof etwa an meine Tochter verpachten? Kann ich als Arbeitsloser bzw. Rentner bei meiner jetzigen Krankenkasse (IKK) versichert bleiben?

Zwar ist für den Bezug von Arbeitslosengeld keine Grundvoraussetzung, dass der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet wird. Sie gelten aber dann nicht als arbeitslos, wenn Sie eine selbstständige (landwirtschaftliche) Tätigkeit von wenigstens 15 Stunden pro Woche ausüben. Sollte Ihr Betrieb viehlos sein, dürften Sie diesen Grenzwert nicht erreichen. Anderenfalls kann Ihnen die Mithilfe von Familienangehörigen im Betrieb insoweit helfen, als deren zeitlicher Einsatz nicht angerechnet wird.

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