Anspruch auf Erziehungsrente?

Ich bin 1938 geboren, habe drei Kinder, aber nie eine Ausbildung gemacht. Nach der Heirat habe ich voll auf dem Hof meines Mannes mitgearbeitet. Da mein Mann sehr krank ist und lange im Krankenhaus war, habe ich den Hof oft allein geführt. In die Rentenversicherung wurde für mich nie eingezahlt. Bekomme ich trotzdem die Erziehungsrente wie die Trümmerfrauen?

Da Sie nach dem Jahr 1921 geboren sind, gilt für Sie die Regelung zu den „Erziehungsleistungen der Trümmerfrauen“ nicht. Vielmehr werden danach geborenen Müttern für Kinder rentenrechtliche Kindererziehungszeiten zugerechnet. Diese betragen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, jeweils ein Jahr. Ihnen werden also drei Jahre rentenrechtliche Kindererziehungszeiten zugerechnet.
Grundvoraussetzung für eine Regelaltersrente ist aber eine Wartezeit...