Altersrente ohne Abschlag?

Die passive Phase meiner Altersteilzeit endet am 30. November 2015. Eigentlich wollte ich (61) mit Abschlag in Rente gehen. Habe ich ebenfalls Anspruch auf die ungekürzte Rente mit 45 Beitragsjahren (die ich nachweisen kann)? Könnte ich nach der Altersteilzeit fünf Monate Arbeitslosengeld beziehen? Danach wäre ich 63 und zwei Monate und hätte die Altersgrenze erreicht.

Da Sie 1953 geboren wurden, haben Sie nach dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf ab dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten Anspruch auf die geplante Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Rente wird in diesem Fall nicht gekürzt.

Voraussetzung ist eine 45-jährige Wartezeit. In diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, soweit in dieser Zeit eine...