Als Studentin ist Ihre Tochter krankenversicherungspflichtig. Liegt ihr regelmäßiges Einkommen unter 455 €/Monat (Minijob: 450 €/Monat), kann sie über Sie familienversichert zum Beispiel in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bleiben. Dies ändert sich, wenn sie die Einkommensgrenze überschreitet. Dann muss sie sich selbst versichern. Die Beiträge für Studenten (einschließlich Pflegeversicherung) in den gesetzlichen Krankenkassen liegen bei gut 100 €/Monat.
In dem Minijob zahlt Ihre Tochter als Arbeitnehmerin weder in die Arbeitslosen- noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Doch Mini-Jobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; Ihre Tochter kann sich von der Beitragspflicht aber befreien lassen. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein, weil durch Zahlung der Rentenbeiträge ein (wenn auch geringer) Rentenanspruch erworben wird und die Zeiten als Pflichtbeitragszeiten angerechnet werden.
Die Übertragung der PV-Anlage und auch die dann von der Tochter erzielbaren Einnahmen können steuerrechtliche Folgen haben. Einkommensteuern fallen aber nur an, wenn die Einkünfte der Tochter den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen. Er beträgt im Kalenderjahr 2020 9.408 €. Vor diesem Hintergrund sollten Sie die geplante Übertragung der PV-Anlage auf die Tochter mit Ihrem Steuerberater erörtern.
(Folge 35-2020)