Als Rentner wie viel Fläche?
Ich bin 71, meine Frau 62 Jahre. Seit einem Jahr beziehen wir Altersrente der Alterskasse. Meine Frau ist zudem an einer Mutter-Sohn GbR (15 ha) mit 5 % beteiligt. Als Altenteiler möchten wir gern etwas Fläche wieder selbst bewirtschaften. Dürfen wir die zulässigen 8 ha bedingt durch Flurstücksgrenzen leicht (bis zu 10 %) überschreiten? Müssen wir dann auch Beiträge an die LKK und Pflegeversicherung zahlen?
Die zulässige Rückbehaltsfläche beim Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente beträgt 8 ha LN. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt diese Fläche für das Unternehmen, unabhängig von der Höhe des Anteils an der GbR. Ihre Frau ist offensichtlich deshalb rentenberechtigt, weil sie auf die Geschäftsführungs- und die Vertretungsmacht...