Als Rentner wie viel Fläche?

Ich bin 71, meine Frau 62 Jahre. Seit einem Jahr beziehen wir Altersrente der Alterskasse. Meine Frau ist zudem an einer Mutter-Sohn GbR (15 ha) mit 5 % beteiligt. Als Altenteiler möchten wir gern etwas Fläche wieder selbst bewirtschaften. Dürfen wir die zulässigen 8 ha bedingt durch Flurstücksgrenzen leicht (bis zu 10 %) überschreiten? Müssen wir dann auch Beiträge an die LKK und Pflegeversicherung zahlen?

Die zulässige Rückbehaltsfläche beim Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente beträgt 8 ha LN. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt diese Fläche für das Unternehmen, unabhängig von der Höhe des ­Anteils an der GbR. Ihre Frau ist offensichtlich deshalb rentenberechtigt, weil sie auf die Geschäftsführungs- und die Vertretungsmacht...