Als Rentner weiter in der LKK?

Ich bin in Altersteilzeit. Meine Rente werde ich ab 2016 mit 64 Jahren beziehen. Im Nebenerwerb bewirtschafte ich 8 ha LN. Vor Monaten bin ich als Arbeitnehmer in die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK )gewechselt. Kann ich als Rentner in der LKK bleiben? Wie wird mein Beitrag berechnet?

Wir gehen davon aus, dass Sie sich erst bei Beginn der Altersteilzeit von der Krankenversicherungspflicht in der allgemeinen Krankenversicherung haben befreien lassen. Aufgrund der Bewirtschaftung eines Betriebes in einer Mindestgröße von 8 ha LN sind Sie in der Krankenversicherung der Landwirte bei der LKK versicherungspflichtig geworden.

Mit Rentenbeginn bleiben Sie bei der LKK krankenversicherungspflichtig, soweit Sie die bewirtschaftete Fläche nicht ändern. Zwar werden Sie in der allgemeinen Krankenversicherung mit Rentenbeginn krankenversicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht bei der LKK geht aber vor.

Das hat zur Folge, dass Sie wie...