Als Rentner weiter berufstätig?

Ich bin 1952 geboren und möchte 2018 mit 65 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. Jetzt hat mich der Arbeitgeber gefragt, ob ich als Rentner weiter für ihn als Berater arbeiten könnte. Da ich mich noch fit fühle, möchte ich das Angebot annehmen. Daneben will ich meinen Ackerbaubetrieb (30 ha), für den ich keinen Nachfolger habe, einige Jahre weiter bewirtschaften. Wie wird sich meine „Beratertätigkeit“ auf die Sozialversicherung und Rente auswirken? Ich bin bei der Techniker krankenversichert und von der Alterskasse befreit.

Als Nebenerwerbslandwirt, der hauptberuflich beschäftigt ist und daneben einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Mindestgröße (8 ha LN) bewirtschaftet, sind Sie zurzeit in der allgemeinen Krankenversicherung bei der Techniker (TK) versichert. Zwar besteht grundsätzlich auch eine Krankenversicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die bei der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Mindestgröße eintritt. Diese Versicherungspflicht tritt aber hinter der Versicherungspflicht als Beschäftigter zurück.

Dies ändert sich mit Beginn der...