Als Rentner pflichtversichert in LKK?

Ab 1. November 2018 beziehe ich meine Altersrente von der Alterskasse. Bis 2006 (Hofübergabe) war ich pflichtversichert in der LKK. Bis heute übe ich eine freiberufliche Tätigkeit aus und bin freiwilliges LKK-Mitglied. Als Rentner werde ich weiter gewerbliche Einkünfte von etwa 7.000 €/Jahr beziehen. Dazu kommen 5.000 €/Jahr aus Mieten und Verpachtung. Welche Beiträge muss ich als Rentner an die LKK zahlen?

Mit Beginn der Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) werden Sie grundsätzlich bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) versicherungspflichtig. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie bis zur Übergabe Ihres Hofes im Jahr 2006 bei der LKK als landwirtschaftlicher Unternehmer pflichtversichert waren und seit diesem Zeitpunkt ebenfalls bei der LKK freiwillig versichert sind.

Diese Versicherungspflicht tritt allerdings nicht ein, wenn Sie als Rentner weiter hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Sie wollen Ihre freiberufliche Tätigkeit fortführen und werden dabei gewerbliche...