Als Rentner LKK-Beiträge zahlen?

Ich bin von der Hofabgabeklausel betroffen und möchte jetzt mit 68 Jahren meine Rente beantragen. Bislang bewirtschafte ich einen 30-ha-Hof und zahle rund 340 €/Monat an die LKK. Muss ich als Rentner weiter den vollen Beitrag an die Krankenkasse und die BG zahlen?

Erhalten Sie demnächst ohne Abgabe Ihres landwirtschaftlichen Unternehmens eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK), sind Sie weiter bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) als Unternehmer versichert. Das bedeutet: Sie müssen weiter den LKK-Beitrag in bisheriger Höhe zahlen.

Daneben wird von Ihrer Rente der LAK ein...