Als Rentner LKK-Beiträge zahlen?

Ich bewirtschafte einen Hof von 17 ha im Nebenerwerb. Im Januar 2013 werde ich 65 Jahre. Dann werde ich meine Rente aus der Rentenversicherung beziehen. In der Alterskasse bin ich nicht mehr versichert. Werde ich bei Weiterführung des Hofes als Rentner versicherungspflichtig in der Alterskasse und Landwirtschaftlichen Krankenkasse?

Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor 1995 von der Versicherungspflicht zur Alterskasse haben befreien lassen. Dann sind Sie endgültig befreit. Als Rentner müssen Sie keine Beiträge an die Alterskasse zahlen, auch wenn sie die 17 ha weiter bewirtschaften.

Wurde die Befreiung nach 1995 ausgesprochen, können Sie sich als künftiger Rentner befreien lassen, sofern Sie Erwerbs- und Erwerbs­ersatzeinkommen von mehr als 400 €/Monat erzielen. Zum Erwerbsersatzeinkommen zählt auch Ihre gesetzliche Rente.

Fazit: So oder so werden Sie als Rentner bei Fortführung des...