Grundsätzlich ist für Pferde- und Reittierhaltungen die BG Verkehr als Unfallversicherungsträger zuständig. Nur im Ausnahmefall, wenn die Pferdehaltung im Verhältnis zu einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nur eine untergeordnete Rolle einnimmt oder es sich um reine Pferdezuchtbetriebe handelt, ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig. Vereine und andere Zusammenschlüsse mit Reitpferdehaltung zu überwiegend sportlichen Zwecken sind wiederum bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Pferdehaltung früher als untergeordneter Teil des landwirtschaftlichen Betriebes gewertet wurde, was nach dem Ausscheiden Ihrer Kinder jetzt nicht mehr der Fall ist. Demnach ist die BG Verkehr die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.
(Folge 32-2020)