Als „Mini-Jobberin“ mehr arbeiten?

Meine Ehefrau arbeitet an zwei Tagen pro Woche (je 5 Stunden) als Mini-Jobberin (450 €). Ihr Arbeitgeber möchte sie gern länger beschäftigen. Welche Grenzen muss sie mit Blick auf die Sozialabgaben beachten?

Beim 450-€-Job darf der Jahresverdienst 5.400 € grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahme: Wird gelegentlich und durch ein unvorhersehbares Ereignis die Verdienstgrenze überschritten, bleibt es auch dann beim Minijob, wenn der Jahresverdienst (weit) über 5.400 € liegt. Die Ausnahme ist auf jeden Fall überschritten, wenn der Minijobber mehr als dreimal in einem 12-Monatszeitraum mehr als 450 € im Monat erhält.

Ist dagegen vorhersehbar oder beabsichtigt, dass der Mitarbeiter mehr als 5.400 € im Jahr verdienen wird, handelt es sich um...