Abzüge bei Rente?

Ich bin im August 1952 geboren. Beiträge zur LVA als Pflichtversicherter habe ich von Mai 1972 bis März 1984 gezahlt. Seit Juli 1983 bin ich als Landwirt bei der Alterskasse versichert. Wann muss ich den Hof für meine Rente abgeben? Ab wann kann ich ohne Abzüge Altersrente beziehen?

Das Zugangsalter für die Regelaltersrente wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Für Versicherte, die 1952 geboren sind, beträgt die Anhebung sechs Monate. Deshalb erfüllen Sie im Alter von 65 Jahren und sechs Monaten die Voraussetzung für eine ungekürzte Regelaltersrente. Dies gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und auch für die Landwirtschaftliche Alterskasse.

Bei der Alterskasse besteht auch noch...