Über Beamtin mitversichern?

Ich, 55, bin Eigentümer eines Hofes (16 ha Acker, 3,5 ha Wald), arbeite seit 33 Jahren als Angestellter. Meine Ehefrau ist Beamtin. Den Acker habe ich verpachtet. Den Wald bewirtschafte ich selbst. Von der Beitragspflicht zur Altersklasse bin ich befreit. Wegen meiner gesundheitlichen Probleme möchte ich bald kündigen und mich arbeitslos melden. Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes möchte ich halbtags oder in keiner Festanstellung mehr arbeiten. Könnte ich mich dann über meine Frau krankenversichern? Wie sieht es aus mit der Alterskasse?

Grundsätzlich besteht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Versicherungspflicht, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in einer Mindestgröße von 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) oder 75 ha forstwirtschaftlicher Nutzfläche (FN) bewirtschaftet wird. Da Sie die LN verpachtet haben, sind Sie mit 3,5 ha FN bei der LKK nicht versicherungspflichtig. Würden Sie auch die LN bewirtschaften, würde die Versicherungspflicht bei der LKK hinter Ihrer Versicherungspflicht als beschäftigter Arbeitnehmer zurücktreten.

Geben Sie nun Ihre Beschäftigung auf oder reduzieren Sie diese auf die Hälfte der...