88 ha Wald: In LKK wechseln?

Als Nicht-Landwirt beziehe ich Rente außerhalb der Landwirtschaft. In Thüringen besitze ich 88 ha Wald. Dort wurde jetzt die Forstbetriebsgemeinschaft aufgelöst. Deshalb hat mir die Landwirtschaftliche Krankenkasse mitgeteilt, dass ich in der LKK versichert sei und Beiträge zahlen müsste. Ist das denn wohl richtig?

Als Rentner waren Sie bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Für land- und forstwirtschaftliche Unternehmer besteht daneben eine Krankenversicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) , sobald sie ein Unternehmen mit der Mindestgröße bewirtschaften. Die Mindestgröße wird von der jeweiligen LKK bestimmt, sie liegt bei der LKK Mittel-...