286 € an die LKK als Rentner?

Mit meinem Sohn betreibe ich eine GbR. Seit Juli 2012 bin ich Rentner, aber noch zu 50 % im Betrieb tätig. Dafür zahle ich Beiträge an die LKK. Jetzt erhalte ich einen Bescheid, dass ich von meinem außerlandwirtschaftlichen Einkommen weitere 286 €/Monat an die Krankenkasse zahlen soll.

Ist ein landwirtschaftlicher Unternehmer bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) pflichtversichert, wird außerlandwirtschaftliches Arbeitseinkommen (Einkommen aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) grundsätzlich nicht berücksichtigt. Dies ändert sich erst dann, wenn der Landwirt eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder...