Gilt Urheberschutz bei Gedichten?

Wir sind ein kleiner Verein und betreuen einige Schaukästen entlang eines Wanderweges. Müssen wir beim Aushängen von Gedichten in unseren Schaukästen den Urheberschutz beachten? Müssen noch lebende Autoren ihr Einverständnis geben, auch wenn man sie nur aus Büchern oder Zeitschriften kennt? Was gilt, wenn der Autor verstorben ist?

Abgefasste Gedichte sind geschützte Werke im Sinne des § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Geschützt sind ausdrücklich Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere Sprachwerke, das heißt Schriftwerke aus allen Gebieten der Dichtkunst. Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach § 17 UrhG hat der Urheber das Verbreitungs- und Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG).

Die öffentliche Wiedergabe eines...