Gericht weist Klage ab

Fahrradunfall: Reiter nicht schuldig

Radfahrer gegen Reiter: Wer zahlt nach dem Sturz des Radlers? Das Landgericht (LG) München I stärkt mit seinem Urteil die Position der Reiter.

Wer als Radler einen Reiter im Straßenverkehr überholen will, sollte dabei mindestens einen Abstand von 1,5 bis 2 m zum Pferd einhalten – und wer zu dicht überholt, verliert seinen Anspruch auf Schmerzensgeld, urteilt das Landgericht (LG) München I (Az. 19 O 6004/20).

Reiter und Radler auf dem Gehweg

Der Fall: Die Klägerin fuhr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg. Vor ihr ritt der Beklagte, ebenfalls auf dem Gehweg. Der Gehweg war weder für Fahrräder noch für Reitpferde freigegeben. Die Klägerin klingelte und überholte das Pferd mit einem Abstand von 30 bis 40 cm. Dabei berührte sie mit dem Vorderreifen des Fahrrads mit dem leicht erhöhten Randstein links neben dem Gehweg, stürzte und brach sich den linken...