Wochenblatt-Leserin Lore T. in T. lebt als Altenteilerin auf dem Hof ihrer Tochter. Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Sie bekommt einen monatlichen Baraltenteil. Seit einiger Zeit kann ihre Tochter nicht mehr zahlen. Wegen finanzieller Probleme droht die Zwangsversteigerung des Hofes. Wie kann sie ihr Geld erhalten?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, kann Stellung nehmen: Hinsichtlich Ihrer Barrente haben Sie sicherlich eine Sicherheit im Grundbuch eintragen lassen, nämlich eine sogenannte Reallast. Dies ist bei der Hofübergabe üblich. Reallast bedeutet, dass Sie wegen Ihrer Geldforderungen in die Grundstücke vollstrecken können, die mit der Reallast belastet sind.
Anwalt hinzuziehen
Ihre Tochter schuldet Ihnen eindeutig monatlich das Baraltenteil. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, wie Sie im Zuge der Zwangsversteigerung der Bank am besten vorgehen, damit gleichzeitig auch wegen Ihrer Forderungen vollstreckt wird bzw. Ihre Reallast bestehen bleibt. Diese sollte nämlich im Grundbuch im Rang vor der Grundschuld der Bank eingetragen sein.
Haben Sie Ihr Baraltenteil nicht im Grundbuch absichern lassen, schuldet Ihre Tochter zwar eindeutig monatlich dieses Geld, doch Sie können nicht sofort vollstrecken. Sie sollten dann ein Zahlungsurteil gegen Ihre Tochter erwirken, sodass Sie aus diesem Titel bis zu 30 Jahre lang gegen sie vollstrecken könnten, zum Beispiel in den Arbeitslohn oder andere Vermögensgegenstände.
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(Folge 21-2023)