Zehn-Jahres-Frist bei Geldgeschenk?

Ich lebe mit meiner Frau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Angenommen, ich schenke ihr heute 200.000 € meines Geldvermögens, greift dann im Erbfall die Zehn-Jahres-Frist? Oder können die Kinder nach meinem Tod weiter den vollen Pflichtteil von ihrer Mutter fordern?

Die „Zehn-Jahres-Frist“ kommt an zwei Stellen im Gesetz vor, die Rechtsfolgen sind verschieden.

1. Schenkungsrückforderung:
§ 528 BGB bestimmt Folgendes: Der Schenker kann vom Beschenkten die Rückgabe des Geschenkes verlangen, wenn er nach der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten gegenüber bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht zu erfüllen. Dies spielt insbesondere eine Rolle, wenn Pflegebedürftigkeit...