Sofern Sie zu Lebzeiten mit Ihrer Frau einen Vertrag zur Übertragung des hälftigen Eigentumsanteils abschließen, wird der Notar dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Höhe ist abhängig vom hälftigen Wert der Wohnung. Für die Beurkundung steht dem Notar eine 2,0-Gebühr zu, für den Vollzug eine 0,5-Gebühr, berechnet nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Ferner wird das Grundbuchamt für die Umschreibung im Grundbuch eine 1,0-Gebühr berechnen. Günstiger wird es, wenn der Eigentumswechsel von Todes wegen stattfindet, wobei wir ebenfalls nur den hälftigen Wert der Eigentumswohnung in Ansatz bringen. Besteht der Nachlass Ihrer Ehefrau, den Sie allein erben, aus weiteren Dingen, erhöht dies den bei den Gebühren zugrunde zu legenden Wert.
Haben Sie das Berliner Testament bei einem Notar errichtet, hat der Notar eine 2,0-Gebühr für die Beurkundung in Rechnung gestellt. Mit diesem notariellen Testament können sie die Erbfolge nachweisen und es fallen keine Erbscheinkosten mehr an. Sollten Sie binnen zwei Jahren seit dem Erbfall (Tod Ihrer Ehefrau) die Grundbuchberichtigung beim Grundbuchamt beantragen, ist dies kostenfrei.
Für die Testamentseröffnung fallen einmalig Gebühren von 100 € an. Haben Sie ein handschriftliches Testament verfasst, müssen Sie Ihre Alleinerbschaft dem Grundbuchamt gegenüber durch einen Erbschein nachweisen. Für das Verfahren berechnet das Gericht eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B, des Weiteren eine 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit Ihrer Angaben. Die Kosten für die Grundbuchumschreibung entfallen, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren die Grundbuchberichtigung veranlassen. Zudem fallen 100 € für die Testamentseröffnung an.
Fazit: Die Kosten im Erbgang sind niedriger, weil die Grundbuchberichtigung kostenfrei bleibt, wenn Sie die Umschreibung binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beantragen.