Wohnung umschreiben?

Meine Frau ist unheilbar erkrankt. Wir haben ein Berliner Testament aufgesetzt. Zu je 50 % besitzen wir eine Eigentumswohnung. Sollten wir die Wohnung schon jetzt auf mich umschreiben lassen oder fallen nach ihrem Tod weniger Kosten an?

Sofern Sie zu Lebzeiten mit Ihrer Frau einen Vertrag zur Übertragung des hälftigen Eigentumsanteils abschließen, wird der Notar dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Höhe ist abhängig vom hälftigen Wert der Wohnung. Für die Beurkundung steht dem Notar eine 2,0-Gebühr zu, für den Vollzug eine 0,5-Gebühr, berechnet nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Ferner wird das Grundbuchamt für die Umschreibung im Grundbuch eine 1,0-Gebühr berechnen. Günstiger wird es, wenn der Eigentumswechsel von Todes wegen stattfindet, wobei wir...