Wohnrecht wie behandeln?

Meine Mutter, 90, die an Demenz leidet, ist in ein Pflegeheim umgezogen. Sie hat in meinem Haus ein lebenslanges Wohnrecht. Die Wohnung hat 60 m2. Laut Übergabevertrag muss jede Partei im Wohnhaus ihre Nebenkosten selbst tragen. Ich werde die Wohnung meiner Mutter weder vermieten noch selbst nutzen. Doch im Winter muss sie beheizt werden. Demnächst werde ich als Vormund meiner Mutter bestellt. Darf ich die Strom- und Heizkosten für ihre Wohnung vom noch vorhandenen Geld bezahlen?

Ja, das dürfen Sie. Denn das Wohnungsrecht Ihrer Mutter besteht ja fort und damit bleiben auch alle Pflichten, die mit dem Wohnungsrecht zusammenhängen. Nach dem Vertrag hat Ihre Mutter die Nebenkosten selbst zu tragen, sodass Sie nur eine vertragliche Pflicht Ihrer Mutter erfüllen, wenn Sie von ihrem Geld die Strom- und Heizkosten begleichen. Auch wenn Ihre Mutter derzeit in der eigenen Wohnung nicht mehr wohnt, fallen Strom- und Heizkosten an, gerade im Winter.

Das Wohnungsrecht Ihrer Mutter wurde wahrscheinlich in Form einer beschränkt...