Wohnhaus auf Tochter übertragen?

Mit Blick auf spätere Pflegekosten möchte ich mein Haus per Testament auf meine Tochter übertragen. Wie muss ich formulieren, dass auch nach zehn Jahren das Haus nicht verkauft werden kann, um die Kosten für meine Pflege bezahlen zu können? Bei Übertragung soll die Miete für eine Wohnung im Haus weiter an mich fließen. Wir haben noch einen Pflegesohn. Wie kann ich ihn bedenken?

Ein Testament ist eine Regelung „von Todes wegen“. Sie wird erst wirksam, wenn man verstorben ist. Ihnen schwebt aber vor, das Haus auf Ihre Tochter zu Eigentum zu übertragen, also bereits jetzt, zu Lebzeiten.

Daher ist ein Testament nicht das richtige Mittel. Sie sollten einen Notar aufsuchen, um dort einen Übertragsvertrag mit Ihrer Tochter beurkunden zu lassen. Dabei schwebt Ihnen vor, dass Ihre Tochter das Haus nicht verkaufen darf. Die Miete für eine...