Wie soll ich meine Geschwister auszahlen?

Meine Eltern besitzen ein Wohnhaus im Wohngebiet, Baujahr 1980, 600 m2 Grund, 180 m2 Wohnfläche plus Keller und Garage. Das Haus ist für zwei Wohnungen ausgelegt. Ich habe drei Geschwister und würde das Haus gern übernehmen. Um zwei abgetrennte Wohnungen zu bekommen, sind Umbauten von 80.000 € notwendig. Meine Eltern wollen alle Kinder gleich behandeln. Wie könnte eine Erbregelung aussehen, wenn ich die Umbauten bezahle und den Eltern ein Wohnrecht an einer Wohnung einräume? Das Haus ist etwa 250.000 € wert. Sonstiges Vermögen gibt es nicht. Eine Regelung für den Pflegefall wünschen meine Eltern nicht.

Eine Lösung sähe so aus: Ihre Eltern übertragen Ihnen das Haus zu Eigentum, Sie finanzieren den Umbau, räumen Ihren Eltern ein Wohnrecht ein und zahlen Ihre drei Geschwister aus.

Den Wert des Wohnrechtes für Ihre Eltern können Sie so errechnen: Sie multiplizieren die den Eltern zur Verfügung gestellte Fläche mit den durchschnittlichen Kosten für Netto-Kaltmiete und Nebenkosten und kapitalisieren den Betrag entsprechend dem Lebensalter Ihrer Eltern. Den Kapitalisator für die „Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung“ können Sie einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2012 entnehmen. Dort findet sich der Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2015. Ist Ihre Mutter heute zum Beispiel 70 Jahre alt, hat sie eine statistische weitere Lebenserwartung von 16,53...